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Büro für internationale Versicherungshilfsdienstleistungen

Nachrichten aus Polen

Nach einer längeren Pause wollen wir ein der Themen aufgreifen, das sich im Laufe der ersten Monate unserer Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften im deutschsprachigen Raum ergab. Wir hoffen, dass die Informationen auch für das breitere Publikum interessant werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung – Sind alle Fahrzeuge in Polen haftpflichtversichert?
Die Haftpflichtversicherung ist auch in Polen eine Pflichtversicherung für alle Autobesitzer. Ein Fahrzeug, das nicht haftpflichtversichert ist, darf nicht auf die Straße. Auch ein Auto, das auf einem Parkplatz steht, muss haftpflichtversichert sein. Wer ohne Haftpflichtversicherung fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bis zum 30.06.2009 galt in Polen folgende Regelung: wenn sich ein Fahrer während einer Verkehrskontrolle mit einen gültigen Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung ausweisen konnte, durfte er die Fahrt nicht fortsetzen. Der Fahrzeugschein war von der Polizei sichergestellt und das Fahrzeug auf einen gebührenpflichtigen Polizeiparkplatz kostenpflichtig abgeschleppt. Es war noch eine Strafe zugunsten des polnischen Versicherungsgarantiefonds zu entrichten: im Falle eines PKWs, der mehr als 14 Tage keinen Versicherungsschutz hatte – umgerechnet 500 EUR (Bus o. LKW- 800 EUR, Motorrad-100 EUR).
Der polnische Sejm änderte die Vorschriften des Verkehrsrechts betreffend die Strafhöhe für Fahrer ohne einen gültigen Versicherungsnachweis. Die Gesetzesänderung trat am 30.06.2009 in Kraft. Laut der aktuellen Regelung wird vom Polizeibeamten, der bei einer Verkehrskontrolle das Fehlen des Versicherungsnachweises feststellt, der Versicherungsgarantiefonds verständigt. Wenn es sich erweist, dass der Fahrer lediglich vergaß den Versicherungsnachweis für die Fahrt mitzunehmen, wird ihm lediglich ein Bußgeld in Höhe von 50 PLN (ca. 12 EUR) auferlegt. Ein Fahrer (auch ein ausländischer Bürger aus einem der EU-Staaten, EFTA bzw. ein Bürger der Schweizer Konföderation), der mit einem nicht versicherten Fahrzeug fährt wird trotzdem die Fahrt nach der Kontrolle fortsetzen dürfen. Er wird lediglich ein Verwarnungsgeld und eine Geldbuße an das Versicherungsgarantiefonds zu entrichten haben. Der Fond wird den Fahrer aufgrund der besonderen Vorschriften mit Strafe belegen: umgerechnet 500 EUR im Falle eines PKWs, 800 EUR – eines Busses/LKWs und 100 EUR anderer Fahrzeuge. Für Fahrer außerhalb der o.g. Ländern, u.a. aus Ländern hinter der östlichen polnischen Grenze gelten noch die alten Prinzipien. Bei ihnen wird der Kfz-Schein in solch einem Fall einbehalten.

Es wird geschätzt, dass in Polen ca. 160.000 Fahrzeuge nicht haftpflichtversichert sind. Das macht ca. 1% der gesamten Zahl von zugelassenen Fahrzeugen aus.
Im Jahre 2008 wurden in Polen 2.373 Schäden, die durch nicht versicherte Täter verursacht wurden und 1.045 Schäden, die durch nicht identifizierte Täter verursacht wurden, reguliert.
Es wird geschätzt, dass 19,5 % der in Polen gezahlten Entschädigungsbeträge an unehrliche Kunden gelangt. Die Kosten werden demzufolge durch die übrigen, ehrlichen Versicherungsnehmer getragen.
Gemäß der IV. Verkehrsrichtlinie des Europäischen Parlaments vom 2000 wurde in Polen durch das Versicherungsgarantiefond ein Infozentrum mit Daten über Versicherungsnehmer und Kraftfahrzeuge geschaffen. Die Datenbank soll dem Interesse der Allgemeinheit (Schutz der Opfer in Verkehrsunfällen mit unbekannten Unfalltätern), dem Interesse der Versicherungsunternehmen (z.B. bei Aufdeckung des Versicherungsbetrugs) und im Endeffekt dem Interesse der Versicherungsnehmer (Entgegenwirken dem Prämienwachstum) dienen. Laut Mitteilungen des Versicherungsgarantiefonds ist die Datenbank noch nicht vollständig. Von 30 in Polen agierenden Versicherungsgesellschaften lieferten bis Ende 2008 6 Firmen keine Daten an die Datenbank, 14 Gesellschaften lieferten keine Schadendaten und nur 35 % liefern Daten termingemäß. Daraus resultiert, dass man in Polen noch nicht über eine zuverlässige Informationsquelle betreffend Fahrzeuge und deren Versicherer verfügt. Es bleibt die Hoffnung, dass sich im Laufe der Zeit die Situation zügig bessern wird und im Falle einer Anfrage um den Versicherer eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs eine Auskunft im Nu zu holen sein wird. Eine solide Grundlage dafür wurde bereits geschaffen.
Wir sind auf Ihre Anregungen offen und werden gerne die für Sie interessante Themen aufgreifen. Bereits jetzt wollen wir das nächste Thema ankündigen: Einige Aspekte der Kfz-Kriminalität in Polen aufgrund der statistischen Daten der Polizei und der Versicherungswirtschaft.

17.11.2009

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